Altersvorsorge als Arbeitsloser?

Auch für arbeitslose Menschen ist die Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Viele Betroffene sind sich dieser Tatsache bewusst, resignieren angesichts ihrer Situation jedoch. Das Resultat ist, dass Arbeitslose nur vergleichsweise selten privat fürs Alter vorsorgen. Doch das ist ein Problem. Denn die spätere staatliche Rente wird nicht ausreichen können, um sorgenfrei leben zu können. Zumindest für Langzeitarbeitslose wird diese Problematik dadurch noch verschärft, dass sie sich aufgrund dauerhaft niedrigen Einkommens häufig keinen finanziellen Rückhalt ansparen konnten. Sie leben im Alter folglich allein von einer Grundrente. Liegt diese nicht über dem gültigen Existenzminimum, dann erfolgt eine Aufstockung durch das Sozialamt.

Zumindest Langzeitarbeitslose stecken also quasi in einer Zwickmühle. Zum einen könnte es sein, dass eine Altersvorsorge später mit finanziellen Rentenaufstockungen verrechnet wird – je nach den dann gültigen Rahmenbedingungen. Zum anderen jedoch muss man klar berücksichtigen, dass ohne eine Altersvorsorge im Alter keinerlei Chance auf ein Leben über dem Existenzminimum besteht. Wer es sich in einer solchen Situation leisten kann, sollte zumindest versuchen, sich auch als Langzeitarbeitsloser ein finanzielles Polster im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen zu schaffen. Dabei helfen vor allem Riesterverträge, da Arbeitslose nur einen vergleichbar niedrigen Sockelbeitrag in Höhe von 60,- € jährlich einzahlen müssen – der finanzielle Aufwand ist also nicht hoch. Trotzdem werden seitens des Finanzamtes die gewohnt lohnenden Zulagen gewährt. Das sind pro Vertrag 154,- € Grundzulage zzgl. 185,- € bzw. sogar 300,- € (ab 2008 geboren) Kind und Jahr. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist bei diesen Verträgen also recht hoch und sollte nicht verachtet werden. Auch vor dem Hintergrund, dass ein Sozialsystem wie wir es derzeit kennen später eventuell gar nicht mehr existiert, sollte man auch als Langzeitarbeitsloser im zumutbaren Rahmen vorsorgen. Riesterverträge sind zudem vor der Verwertung im Rahmen des Hartz4-Bezuges geschützt – unabhängig vom Guthaben.

Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gilt das erst recht. Wer kurz- bzw. mittelfristig arbeitslos ist, der sollte dringend handeln. Denn in Jahren von Arbeitslosigkeit werden nur geringere Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse getätigt, was private Altersvorsorge rational betrachtet in dieser Phase sogar noch wichtiger macht als sie es ohnehin bereits ist. Dennoch sollte die Intensität der Vorsorge in einem gesunden Verhältnis zum Einkommen bzw. zu den sonstigen Rücklagen stehen. Denn es nützt nicht viel, wenn die Besparung von Vorsorgeverträgen nach kurzer Zeit bereits wieder aufgegeben werden muss.