Der Generationenvertrag
Das Prinzip der gesetzlichen Rente beruht auf einem Generationenvertrag, der auf die Solidarität der aufeinander folgenden Generationen aufbaut. Zu Zeiten mit geburtenstarken Jahrgängen war dies auch nie groß in der Diskussion, da die Last der jungen Generationen auf viele Schultern verteilt wurde.
Seit allerdings die Geburten kontinuierlich zurückgehen und gleichzeitig die Lebenserwartung erfreulicherweise immer weiter steigt verteilt sich die Last auf immer weniger Schultern, was sich darin äußert, daß die Sozialabgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung kontinuierlich steigen. Mit einer solchen Entwicklung der demographischen Verhältnisse hatte wohl kaum jemand gerechnet.
Aber auch die Rentner tragen einen Teil der steigenden Belastung, da die Steigerungen der gesetzlichen Rente kaum mit der Inflationsrate mithalten kann. Dies führt nicht selten dazu, dass Rentner im Laufe der Zeit mit Ihrer Rente kaum noch auskommen können. Aus Sicht des Gesetzgebers hilft an dieser Stelle nur noch die private Vorsorge, die daher auch von einer staatlichen Förderung profitiert.